Die DSGVO schreibt in Artikel 13 vor, dass der/die
Verantwortliche bei der Erhebung von personenbezogenen
Daten, bestimmte Informationen dem/der Betroffenen mitteilen
muss.
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Name der verantwortlichen Stelle
Gesellschaft
Deutscher Chemiker e.V.
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Geschäftsführer: Prof. Dr. Wolfram Koch
Kaufmännischer Direktor: Dipl.-Ökonom Volker Kilz
Datenschutzbeauftragter:
Dipl.-Wirt.-Ing (FH) Arnd Bohl
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Anschrift der verantwortlichen Stelle
Varrentrappstraße 40-42
60486 Frankfurt am Main
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Zweckbestimmung der Datenverarbeitung
Bereitstellung einer Plattform für GDCh-Umfragen zur
Mitgliederbindung und Marktanalyse
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Zulässigkeit der Datenverarbeitung
Einwilligung des Betroffenen (stillschweigend)
Interessenabwägung
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Empfänger/innen oder Kategorien von Empfängern/innen
denen die Daten offengelegt sind oder werden
Intern: GDCh-Mitarbeiter des Mitgliedermarketings, IT,
Datenschutzbeauftragter
Extern: Hoster mit
Standort in Deutschland
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Fristen für die Löschung der Daten
Die Löschung erfolgt spätestens ein Jahr nach Abschluss
der Umfrage oder im Falle eines wirksamen Widerspruchs
der Verarbeitung werden die Daten innerhalb von zwei
Wochen gelöscht.
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Datenübermittlung an ein Drittland oder eine
internationale Organisation
Es findet keine Datenübermittlung an ein Drittland
außerhalb der Europäischen Union statt.
Rechte der Betroffenen
Um den in Art. 12 der EU-DSGVO geregelten
Transparenz und Modalitäten gerecht zu werden, informiert
der/die Verantwortliche nachfolgend über Rechte der
Betroffenen.
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Auskunftsrecht (Art. 15)
Die betroffene Person hat das Recht von
dem/der Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu
verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten
verarbeitet werden. Der/Die Verantwortliche stellt eine
Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der
Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien,
die die betroffene Person beantragt, kann der/die
Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage
der Verwaltungskosten verlangen.
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Berichtigung (Art. 16)
Die betroffene Person hat das Recht, auf eine
Berichtigung oder Vervollständigung sie betreffender
personenbezogener Daten zu verlangen.
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Löschung (Art. 17) – „Recht auf
Vergessenwerden“
Siehe Punkt 7: Fristen für die Löschung
der Daten
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Widerspruchsrecht (Art. 21)
Legt die betroffene Person Widerspruch gegen die
Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten
ein, darf der/die Verantwortliche diese Daten nicht mehr
verarbeiten, es sei denn, er/sie kann zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen,
welche die Interessen, Rechte und Freiheiten der
betroffenen Person überwiegen oder aber die Verarbeitung
dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen.
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Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Persönliche Betroffene haben das Recht qbei
der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
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Folgen einer Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten
Eine Nichtbereitstellung oder Widerspruch der
Verarbeitung personenbezogenen Daten des/der Betroffenen
hat keine Folgen für den Betroffenen.